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Seit dem 1. September 2011 erhalten in Deutschland lebende Ausländer einen elektronischen Aufenthaltstitel, ein nationales Identitätsdokument, das – den Vorgaben der ICAO im Hinblick auf die Gestaltung – dem deutschen Personalausweis entspricht. So sind dort neben der Angabe der Art des Aufenthaltstitels auch sämtliche Personaldaten und die Wohnanschrift des Betroffenen in Deutschland aufgeführt. Der elektronische Aufenhaltstitel enthält – wie der deutsche Personalausweis auch – einen kontaktlosen Speicherchip.
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